Das Bordservice bietet Tipps, Infos und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flying Eye.
Während die Tipps dazu dienen, den Auftragsablauf zu erleichtern und die Kosten übersichtlich zu halten, stellen die AGBs wichtige Grundlage einer Geschäftskooperation dar. – Informationen zu bisherigen Geschäftskooperationen finden sie in der
Referenzliste.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Printversion):
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- Kostenvoranschlag: Vor Einholung von Kostenvoranschlägen überdenken, welche Leistungen konkret erbracht werden sollen. Je klarer und konkreter die Vorgaben im Briefing, desto kostenverbindlicher wird das Offert.
- Leistungsumfang: Sollen die im Offert angegebenen Kosten auch während der Projektabwicklung verbindlich bleiben, so ist es ratsam, auch eventuell erforderliche Zusatzleistungen bekannt zu geben. Diese werden im Offert unter »Optionen« angeführt und sie behalten – unabhängig davon, ob sie die Optionen später in Anspruch nehmen – den Kostenüberblick.
- Honorarangaben: Die im Kostenvoranschlag angegebenen Leistungshonorare verstehen sich netto exklusive MwSt wie auch – wenn nicht gesondert vermerkt – exklusive eventueller Kosten durch die Beauftragung Dritter (wie z.B. Proof-, Druck- und Produktionskosten oder Transporte).
- Produktionszeitraum und Expressbearbeitungen: Beraumen sie für die unterschiedlichen Produktionsstufen einen angemessenen Zeitrahmen ein, da aufkommende Hektik einen guten Nährboden für Fehlerteufel und spätere Probleme darstellt. – Selbstverständlich übernimmt Flying Eye auch Expressbearbeitungen, diese sind jedoch entgeltlich und fordern von allen Beteiligten erhöhte Aufmerksamkeit.
- Datenübergabe: Bündeln sie Informationen & Arbeitsmaterialien für die Datenübergabe und achten sie auf die Aktualität der übergebenen Materialien. Dies spart Zeit wie auch Honorare für die mehrfache Ausführung von Autorenkorrekturen.
- Urheberrechte: Bei den übergebenen Daten (Bilder, Texte, Grafiken) trägt der/die AuftraggeberIn dafür Sorge, dass die übergebenen Bildmaterialien frei von Rechten Dritter sind bzw. dass die entsprechenden Rechte erworben wurden. Flying Eye rät, die Bildherkunft im Zweifelsfall genau zu überprüfen.
- Bildauflösung: Die optimale Bildauflösung beläuft sich für das Web auf 72 dpi (Mac) bzw. 96 dpi (Windows) und für den Standarddruck auf mindestens 300 dpi; bei Kunstdruckverfahren kann diese aber auch höher sein.
- Datenformate: Da Inkompatibilitäten beim Daten-Exchange zu Problemen und Zeitverlusten führen können, ist es ratsam, die Daten in gängigen und weiterverarbeitbaren Text- und Bildformaten zu übermitteln (wie z.B. Texte in »Word«-DOC- oder RTF-Formaten, Bilder in EPS, TIFF, JPEG oder Photoshop-Formaten).
- Korrekturen: Üblicherweise werden die Korrekturauszeichnungen für gelieferte Text- und Bilddaten von dem/der AuftraggeberIn selbst durchgeführt. Ist dies nicht der Fall, so können die Korrekturauszeichnung und/oder Lektorat auch gerne in die Hände von Flying Eye gelegt werden. Werden die Korrekturen selbst durchgeführt, so diese bitte immer im gesamten Dokument (bzw. bei umfangreichen Werken in Abschnitten) ausführen, da viele kleinere Einzelkorrekturdurchgänge im selben Werk nicht nur die Kosten erhöhen, sondern darüberhinaus auch ein zusätzliches Fehlerrisiko darstellen. – Sollten die gängigen Korrekturzeichen nicht geläufig sein, so stellt Flying Eye gerne Korrekturzeichenmustervorlagen zur Verfügung.
- Letztansicht und Druckfreigabe: Die Letztvorlage des Gestaltungswerks vor Druck ist die letzte Möglichkeit für Korrekturen, deshalb ist hierbei nicht nur auf die Rechtschreibung zu achten, sondern auch darauf, dass Texte & Bilder auch inhaltlich am richtigen Platz sind. Sind sie das und stimmt auch Orthografie und Farbgestaltung, so steht einer Druckfreigabe und einem dementsprechend »glücklichen« Produktionsergebnis nichts im Wege. Die Druckfreigabe wird – wenn nicht anders vereinbart – in den meisten Fällen durch die AuftraggeberInnen erteilt.